Außergewöhnliche Vereinsleistungen (Punkt 3.5. der Förderrichtlinie), die
o über den Verein hinaus das Kronberger Gemeinwesen fördern, o die Vereinsaktivitäten in Bezug auf neue Zielgruppen oder neue In-halte weiterentwickeln oder erweitern,
o bestimmte Zielgruppen unter den Kronberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützen, o den Vereinszweck nachhaltig unterstützen,
o nach anfänglicher Förderung auch ohne städtischen Zuschuss auf-rechterhalten werden können.
In welcher Höhe wird gefördert ?
Maximal 1/3 der nachgewiesenen Kosten nach Abzug aller Einnahmen.
Anträge: Formlos, aber schriftlich an:
Fachreferat Kultur & Stadtgeschichte kultur@kronberg.de Hainstraße 5 61476 Kronberg