SEPA
Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
Ab dem 1. Februar 2014 darf der unbare Zahlungsverkehr nur noch nach den neuen SEPA-Regeln erfolgen.
LINK: Informationen der Deutschen Bundesbank
IBAN ersetzt nationale Kontokennung:
Für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzt ab dem 1. Februar 2014 die
IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl).
Der BIC läuft aus:
Nach dem 1. Februar 2014 für Inlandszahlungen und nach dem 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen in
EU-Länder sind Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verpflichtet, den BIC des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines Zahlungsempfängers anzugeben.
LINK: Neue Verfahren für
Lastschriften und Überweisungen
LINK: Glaeubiger_Identifikationsnummer
LINK: Fragen & Antworten