Informationen der GEMA zu Sinn und Zweck, Anmeldung etc. finden Sie bei den vorliegenden Unterlagen anläßlich der 46. Sitzung des Vereinsring Kronberg am 26.3.2013 hier und zu den GEMA Gebühren auf der Seite: https://www.gema.de.
„Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen
Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel auch Live-Konzerte. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen
gehörende Musikwiedergaben, also beispielsweise die Musikuntermalung in Geschäften oder Gaststätten. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder
Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist.“ (GEMA)
Alle Unterlagen für die Anmeldung bei der GEMA finden sie hier
Anmeldung
z.B.:
Fragebogen: Musiknutzung bei Veranstaltungen
Beiblatt zum Fragebogen "Musiknutzung bei Veranstaltungen" zur Anmeldung von mehr als vier Veranstaltungen
und viele andere…
Härtefallnachlassregel
Antrag Härtefallrelgelung